Die Kraft des Unbewussten
 Die Kraft des Unbewussten

Kostenübernahme durch die Krankenkassen

Hinweis zur Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkasse.

Gesetzliche Krankenkassen zahlen ausschließlich für ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen. Heilpraktikerleistungen, wie sie in meiner Praxis erbracht werden, werden daher in der Regel leider nicht erstattet.

 

Dennoch kann es sinnvoll sein, als gesetzlich Versicherter bei seiner Krankenkasse nachzufragen, ob und welche Leistungen von Heilpraktikern möglicherweise doch erstattet werden.

 

Der Wettbewerb der Kassen untereinander macht hier vielleicht etwas möglich.

Einige Krankenkassen übernehmen Honorare für einen Heilpraktiker Psychotherapie. Ihre Krankenkasse oder der zuständige Sachbearbeiter kann Ihnen hierzu Auskunft erteilen. Häufig haben die Sachbearbeiter einen gewissen Spielraum bei den Regelungen zu Übernahme. Dieser ermöglicht es ihnen, im Einzelfall zu entscheiden, ob sie die Behandlungskosten ganz oder teilweise übernehmen.

 

In besonderen Fällen ist die Kasse sogar zur Kostenübernahme verpflichtet. Auch dann müssen Sie dies im Vorfeld abklären und sich die Zusage holen. Um die Erstattung zu erhalten, reichen Sie nach der Behandlung die Rechnung bei Ihrer Krankenversicherung ein.

 

Psychotherapie lieber selbst bezahlen?

 

Eine Selbstübernahme der Therapiekosten kann viel Geld sparen:


So schön es ist, wenn die Krankenkasse die Kosten für psychotherapeutische Leistungen übernimmt, so unangenehm und teuer kann Ihnen diese Inanspruchnahme später zu stehen kommen.

 

Grundsätzlich werden die Kosten für psychotherapeutische Leistungen nur dann von der Kasse übernommen, wenn vom Arzt, Psychologen oder Heilpraktiker eine Diagnose gestellt wurde.

 

Versicherungstechnisch muss also eine sogenannte „psychische oder psychiatrische Erkrankung“ vorliegen, damit die Krankenversicherung für die Behandlungskosten aufkommt.

 

Probleme bei der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung

 

Wenn Ihre Krankenversicherung auch nur einmal die Kosten für psychotherapeutische Leistungen übernommen hat, dann sind Sie bei der Versicherung als „psychisch erkrankt“ bzw. „psychisch vorerkrankt“ erfasst.

 

Diese Erfassung kann sich im späteren Verlauf Ihres Lebens negativ auf andere Abschlüsse auswirken: Beim Wechsel in eine private Krankenversicherung gelten Sie als „Risikopatient“ und müssen mit Aufschlägen rechnen. Ebenfalls schwierig kann der Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung werden – bei den meisten Versicherungsanbietern ist eine „psychische Vorerkrankung“ ein absolutes

Ausschlusskriterium.

 

Aus diesen Gründen sollten Sie sich vorher genau überlegen, ob Sie diesen Antrag stellen möchten.

 

 

Ich kann Ihnen leider keine Auskunft darüber geben, ob Ihre Krankenversicherung das Honorar für die Behandlung übernimmt. Fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse nach, ob Heilpraktikerleistungen übernommen oder bezuschusst werden.

Auch wenn Ihre Kasse sich nicht an den Kosten beteiligt, sollten Sie sich fragen, ob die Erhaltung bzw. die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit, Ihrer Lebensfreude und Ihrer Arbeitskraft es Ihnen nicht wert ist, die Kosten dafür selbst zu tragen.

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